Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.